Im Wirtschaftsleben gewinnt die Durchführung eines Insolvenzverfahrens immer mehr an Bedeutung.
Wir bieten sowohl insolvenzvermeidende Sanierungsberatung als auch insolvenznahe Beratung an. Hier beraten und vertreten wir Sie sowohl als Gläubiger als auch als Schuldner über Ihre Rechte, Pflichten, Chancen und Risiken im Zusammenhang mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz. Außerdem begleiten und vertreten wir Sie selbstverständlich auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Wir vertreten Sie dabei insbesondere in folgenden Punkten:
- Außergerichtliche Schuldenregulierung und Sanierungsmaßnahmen
- Insolvenzeröffnungsverfahren (Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz)
- Restschuldbefreiungsverfahren
- Nachlassinsolvenzverfahren
- Insolvenzplanverfahren
- Eigenverwaltung
Wir stehen Ihnen auch zu allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen rund um die Insolvenz zur Verfügung, zum Beispiel:
- Insolvenzantragspflicht
- Insolvenzantragsrecht
- Insolvenzvoraussetzungen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit
- Erstellung eines Insolvenzplan
- Vertretung im Insolvenzplanverfahren
- Insolvenzanfechtung (Anfechtung wegen Kapitalverminderung, Anfechtung wegen Sicherheitenerlangung, Anfechtung wegen Zahlung aufgrund Zwangsvollstreckung, Anfechtung wegen Schenkung, Anfechtung wegen Zahlungen im anfechtungsrelevanten Zeitraum)
- Abwicklung schwebender Verträge in der Insolvenz
- Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz
- Geltendmachung von Insolvenz- und Masseforderungen
- Geltendmachung von Aussonderungsrechten, Ersatzsonderungsrechten und Absonderungsrechten
- Korrespondenz mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter und Treuhänder wie auch mit dem Insolvenzgericht
- Ausstellung und Annahme eines Insolvenzplans
- Forderungsanmeldung
- Stundungsantrag
- Vertretung in der Gläubigerversammlung
- Vertretung im Gläubigerausschuss
- Geltendmachung von Rechten bei Einstellung des Verfahrens mangels Masse oder bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit