Das allgemeine Zivilrecht umfasst diverse rechtliche Angelegenheiten aus dem menschlichen Miteinander, gleich ob es sich um natürliche Personen oder Unternehmen handelt. Hierzu zählen typische Streitigkeiten aus dem Alltag: beispielsweise ein Mangel, ein Schaden, ein nicht erfüllter Vertrag, unbezahlte Forderungen oder aus dem Verhältnis als Grundstücksnachbarn
Jedes Handeln, jedes Tun im Alltag ist imgrunde ein juristischer Vorgang... ein Vertrag, ohne dass wir uns dessen jeweils immer im Einzelnen bewusst sind. Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Zusammenhang, kann dabei Auslöser für einen Streit sein.
Das Arbeitsrecht beinhaltet die gesetzlichen Regelungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dessen jeweiligen Arbeitgeber.
Wir vertreten arbeitsrechtlich seit über 20 Jahren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Die hierbei gewonnenen Erfahrungsschätze und unsere fachspezifischen Kenntnisse sind für beide Seite gewinnbringend einsetzbar. Nur wer die Perspektive seines Gegenübers bestens kennt, kann die Interessen seines Mandanten (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) optimal vertreten – dies gilt vor allem im Arbeitsrecht.
Das private Bau- und Architektenrecht beschäftigt sich insbesondere mit den Rechten und Pflichten von Bauherren, Handwerkern, Architekten und Ingenieuren sowie Bauträgern und anderen Baubeteiligten.
Dabei ist die strategisch richtige sowie wirtschaftliche Anspruchsdurchsetzung und –sicherung bestenfalls in einem frühzeitigen Stadium von grundlegender Bedeutung.
Das Familienrecht beinhaltet die Rechtsverhältnisse zwischen den in einer Familie, Verwandtschaft, Ehe und Lebenspartnerschaft lebenden Personen.
Über das Erbrecht gibt es viele Irrtümer. Wer sie kennt und sich frühzeitig an die Gestaltung der Vermögensnachfolge macht, kann viel Streit unter den Erben vermeiden.
Vor dem Eintritt des Erbfalls beraten wir Sie bei der Planung, Gestaltung und Errichtung Ihres letzten Willens in einem Testament oder Erbvertrag.
Nach dem Eintritt des Erbfalls vertreten wir Sie bei der Durchsetzung von Erbansprüchen, Pflichtteil oder Vermächtnis oder bei der Abwehr von Erbansprüchen.
Steuern zahlt fast jeder und jeder möchte doch nicht mehr zahlen als notwendig.
Die Festsetzung und Erhebung von Steuern ist daher ein Feld vielschichtiger Konflikte zwischen dem Finanzamt und dem Bürger. Mit den zahlreichen Steuerarten wie beispielsweise der Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbe- oder der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat der Fiskus zahlreiche, zum Teil sehr komplizierte Besteuerungsgrundlagen geschaffen, die ein Laie oft kaum noch überblickt.
Unsere Steuerrechtsabteilung bietet Ihnen individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung zu fairen Bedingungen an.
"Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare! Formulare!" ... Kaum ein Tag vergeht, an dem wir nicht in irgendeiner Form mit öffentlicher Verwaltung / Behörden in Kontakt kommen.
Wenn Sie sich gegen ein Vorgehen der öffentlichen Hand zur Wehr setzen möchten, ein Handeln oder eine Leistung gegen einen Dritten oder zu Ihren Gunsten erreichen wollen, so müssen eine Vielzahl von Verfahrensregeln und Prozessregeln beachtet werden. Im Wege der Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Leistungsklage oder im Widerspruchsverfahren können Sie sich gegen die behördlichen Verwaltungsmaßnahmen wehren. In dringenden Fällen kann auch vorläufiger Rechtsschutz im Eilverfahren erwirkt werden.
Gerne senden Sie uns hier eine Schilderung Ihres Anliegens und Ihren Terminwunsch.
Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um uns terminlich mit Ihnen abzustimmen und Ihnen eine Checklist der in der Sache benötigten Unterlagen an die Hand zu geben.
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