Das Verwaltungsrecht umfasst eine sehr große Spannbreite von Rechtsgebieten und Streitigkeiten zwischen Bürgern und den Behörden (dem „Staat“). Staatliche Regelungen (insbesondere Gesetze, Verordnungen, Satzungen und auch öffentlich-rechtliche Verträge) sind im deutschen Verwaltungsrecht nahezu unüberschaubar.
Der Bereich des Verwaltungsrechts umfasst grundsätzlich alle Angelegenheiten, in denen der Staat durch seine Behörden gegenüber Bürgerinnen und Bürgern hoheitlich, also per öffentlich-rechtlicher Rechtsvorschriften etwas durch einen Bescheid oder eine Verfügung, egal ob Verwaltungsakt oder schlicht hoheitliche Verfügung, verlangt/regelt. Im umgekehrten Fall gehören hierzu auch die Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger Ansprüche gegen den Staat und seine Behörden geltend machen und über einen gestellten Antrag keine positive Entscheidung erhalten.
"Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare! Formulare!"
Kaum ein Tag vergeht, an dem wir nicht in irgendeiner Form mit öffentlicher Verwaltung in Kontakt kommen.
Das Verwaltungsrecht begegnet uns im Kindergarten, wenn wir einen Beitragsbescheid erhalten, in der Schule, wenn wir ein Zeugnis erhalten.
Für den Gewerbetreibenden, Gaststättenbetreiber oder Handwerker sind verwaltungsrechtliche Vorschriften ebenso allgegenwärtig wie für den Bürger, dem ein Bescheid über Erschließungsbeiträge oder Grundbesitzabgaben ins Haus flattert.
Derjenige, dem eine Baugenehmigung versagt wird, ärgert sich genauso über die öffentliche Verwaltung wie derjenige, dessen Nachbar eine Bauerlaubnis für ein Vorhaben erhält, welches ihn stört.
In der öffentlichen Verwaltung arbeiten Menschen, die Fehler machen können, verwaltungsbehördliche Entscheidungen sind keine unumstößlichen Entscheidungen und nötigenfalls gerichtlich überprüfbar.
Zu allen verwaltungsrechtlichen Fragen beraten wir Sie gerne.
Sollte ein verwaltungsgerichtliches Verfahren notwendig werden, trägt häufig die Rechtschutzversicherung die entstehenden Kosten
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