Tätigkeitsschwerpunkte für Unternehmen

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte für kleine und mittelständische Unternehmen

Arbeitsrecht


Wir vertreten arbeitsrechtlich seit über 20 Jahren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Die hierbei gewonnenen Erfahrungsschätze und unsere fachspezifischen Kenntnisse sind für beide Seite gewinnbringend einsetzbar. Nur wer die Perspektive seines Gegenübers bestens kennt, kann die Interessen seines Mandanten (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) optimal vertreten – dies gilt vor allem im Arbeitsrecht.

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Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung



Individuelles Inkasso durch einen Rechtsanwalt ist die ausdrucksstarke, effektive und seriöse Beitreibung einer Forderung, unabhängig davon, ob eine Forderung unbestritten oder bestritten ist.



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Gewerblicher Rechtsschutz

 

Die wichtigsten Rechtsgebiete, die in den gewerblichen Rechtsschutz mit einfließen, sind das Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Medienrecht, IT-Recht und das Internetrecht.

 

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Unternehmens- und Gesellschaftsrecht


Das Gesellschaftsrecht regelt Gründung, Personenwechsel, Streitentscheidung zwischen Gesellschaftern sowie zwischen ihnen und der Gesellschaft.

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Unternehmens-Nachfolge


Insbesondere für familiengeführte Unternehmen ist eine frühzeitige Nachfolgeplanung von Bedeutung. So lassen sich rechtliche und steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen.

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Vertragsrecht

 

Einen Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit bildet die Erstellung und Überprüfung von Verträgen aller Art. Eine für den Mandanten vorteilhafte und rechtlich durchsetzbare Vertragsgestaltung erfordert nicht nur anwaltliches Geschick und umfassende Rechtskenntnisse, sondern auch ein besonderes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie ein Gespür für die Situation und die Interessenlage der künftigen Vertragsparteien.

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Handelsrecht


Das Handelsrecht wird auch als das "Sonderprivatrecht der Kaufleute" bezeichnet. Die Anwendung des Handelsrechts nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) setzt die Kaufmannseigenschaft wenigstens eines Beteiligten des Rechtsgeschäfts voraus. Das Handelsrecht gilt, anders als man es vielleicht vermuten könnte, nicht nur für Kaufleute, die Handel treiben, sondern auch für das Handwerk, die Industrie und weitere Wirtschaftszweige.

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Handelsvertreter-Recht


Das Handelsvertreterrecht umfasst all die Rechtsfragen, die den Geschäftsbetrieb des Handelsvertreters und die Rechtsbeziehung zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmen, für das der Handelsvertreter tätig ist, betreffen. Beim Handelsvertreter handelt es sich um einen selbstständigen Gewerbetreibenden, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

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Insolvenzrecht

 

Im Wirtschaftsleben gewinnt die Durchführung eines Insolvenzverfahrens immer mehr an Bedeutung.

Wir bieten sowohl insolvenz-vermeidende Sanierungsberatung als auch insolvenznahe Beratung an. Hier beraten und vertreten wir Sie sowohl als Gläubiger als auch als Schuldner über Ihre Rechte, Pflichten, Chancen und Risiken im Zusammenhang mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit.                           Außerdem begleiten und vertreten wir Sie selbstverständlich auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

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In welcher Angelegenheit dürfen wir Ihnen helfen?


Gerne senden Sie uns hier eine Schilderung Ihres Anliegens und Ihren Terminwunsch.


Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um uns terminlich mit Ihnen abzustimmen und Ihnen eine Checklist der in der Sache benötigten Unterlagen an die Hand zu geben.


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