öffentliche, soziale Schuldnerberatung oder anwaltliche Schuldnerberatung?

Auf einen Termin bei einer öffentlichen/sozialen Schuldnerberatung in 8-12 Monaten warten

ODER lieber SOFORT anwaltliche Schuldnerberatung?


Rechtspfleger der meisten Amtsgerichte lehnen leider eine Gewährung der Beratungshilfe für Schuldenregulierung mit dem Argument ab, dass die Möglichkeit einer kostenfreien Hilfe durch öffentliche oder soziale / caritative Schuldenberatungsstellen besteht, was jedoch nicht unproblematisch ist.

Denn diese Einrichtungen sind heillos überlastet und man muss bei den staatlichen und sozialen Schuldenberatungsstellen häufig mit erheblichen Wartezeiten von 9- 12 Monaten rechnen, bevor sich ein Sachbearbeiter Ihrer Situation annimmt und überhaupt ein erstes Gespräch stattfindet. Selbst dann startet die Bearbeitung i.d.R. nicht sofort und jeder Ratsuchende sollte sich im Klaren sein, dass eine öffentliche Schuldnerberatung lediglich Hilfe zur Selbsthilfe leistet und der Betroffene viele Aufgaben lediglich unter der Anleitung und Belehrung der Beratungsstelle selbst zu leisten und die Ergebnisse im nächsten Termin wieder vorzulegen hat.

 

Von der Anmeldung zur Schuldnerberatung vergehen also 9-12 Monate, ab dem ersten Beratungstermin nochmals ca. 12 Monate, ehe ein Ergebnis erzielt wird und Sie endlich wirklich Ruhe finden.

Die lange Wartezeit kann die Nerven des Schuldners auf eine harte Zerreißprobe stellen und psychische Belastung und Druck durch fortlaufende Mahn- und Vollstreckunsgmaßnahmen (Telefonterror, Inkassobesuche, Konto- bzw. Lohnpfändungen, Gerichtsvollzieherbesuche usw.) der Gläubiger ins Unerträgliche steigern. Gerade wenn es an der ein oder anderen Stelle bereits "lichterloh brennt", sieht sich mancher allein und hilflos der Situation ausgeliefert und sieht keinen Ausweg.

Während dieser Wartezeit steigen die Schulden durch Mahn- und Vollstreckungskosten, Inkassokosten, Zinsen etc. weiter rasant an. Gerade Inkassobüros versenden teilweise 14tägig Mahnungen, in denen die Forderungshöhe mit jedem Brief deutlich ansteigt.

 

Fakt ist also, dass in der Zeit, während Sie auf einen ersten Termin  bei einer öffentlichen, sozialen Schuldnerberatungsstelle warten, sich Ihre Schulden schon wieder deutlich erhöhen, ohne dass Sie selbst einen Euro ausgeben. Häufig halten Schuldner dem Druck auch nicht Stand und leisten aus Angst "irgendwie" und "irgendwoher" doch noch Zahlungen, die sie nicht müssten. Oder es kommt zu Lohnpfändungen und Kontopfändungen, häufig dadurch zu Doppelpfändungen, die vom Schuldner hilflos und uninformiert ertragen werden, obwohl dies mit den richtigen, professionellen Sofortmaßnahmen vermeidbar wäre.

Denn kaum ein Gläubiger wartet geduldig und gibt sich mit der Aussage zufrieden, "man habe sich zur Schuldnerberatung angemeldet".

Wirklich "kostenlos" ist die öffentliche oder caritative Schuldnerberatung also ganz genau betrachtet nicht. Unterm Strich kostet Sie die Wartezeit häufig viel mehr, als eine anwaltliche Schuldenregulierung kosten würde.

Je früher eine professionelle Verhandlung beginnt, desto zugänglicher und verhandlungsbereiter sind die Gläubiger und desto niedriger ist die Ausgangshöhe Ihrer Schulden. Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungs-Vergleich ist also "billiger" und erfolgversprechender und nicht zuletzt nervenschonender wenn die Verhandlungen mit den Gläubigern sofort beginnen.

 

Vorteile anwaltlicher Schuldnerberatung ggü. öffentlicher oder sozialer Schuldnerberatung

 

  • Schuldner stehen unter einem großen psychischen Druck. Die Angst ist allgegenwärtig. In einer solchen nervenzerreißenden Situation ist es nicht wirklich hilfreich, wenn die Wartezeit auf einen Termin bei einer öffentlichen oder sozialen Schuldenberatungsstelle zwischen 9 – 12 Monate und länger beträgt.
  • Die Erfahrung zeigt zudem, es gibt sehr häufig weiter gehende rechtliche Sachverhalte und Fragen im Zusammenhang mit Entschuldungen, die z.B. ein ausgebildeter Sozialpädagoge als Schuldnerberater sozialer Einrichtungen nicht beantworten oder verbindlich und rechtssicher für Sie lösen kann.
  • Gemeinnützige / öffentliche Schuldnerberatungen führen in der Regel keine „Vollmandate“. Was heißt das auf Deutsch? Sie fordern vom betroffenen Schuldner ein hohes Maß an Selbstinitiative und aktive Mitarbeit. Sie erhalten häufig vorgefertigte Muster-Schreiben, die Sie selbst an Auskunfteien und Ihre Gläubiger senden müssen. Aus Kostengründen erhalten Sie von öffentlichen / caritativen Schuldnerberatungsstellen verständlicherweise lediglich Hilfe zur Selbsthilfe. Sie sind also gefordert, die Unterlagen zu ordnen, alle Gläubiger ausfindig zu machen, eine genaue Gläubigeraufstellung anzufertigen und sich mit den Sachverhalten im Einzelnen auseinanderzusetzen.

 

Bei uns bekommen Sie sofort, ohne lange Wartezeit einen Termin und wir erledigen all diese Arbeiten direkt für Sie, Ihre Mitwirkung beschränkt sich auf die Zurverfügungstellung von erforderlichen Unterlagen und benötigten Informationen.

 

Wir können Ihnen JETZT sofort helfen,

 

  • In aller Regel lässt der Druck bereits nach unserem ersten Schreiben an die Gläubiger sofort nach. Die Gläubiger sollten i.d.R. während der außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie durchführen.
  • Sämtliche Korrespondenz läuft über uns, Sie müssen sich nicht mehr selbst mit den Gläubigern auseinandersetzen und nichts tun, außer erforderliche Unterlagen und Belege einreichen und für Auskünfte erreichbar sein.
  • Wir können bereits präventiv helfen, bevor die Situation überhaupt eskaliert ist.
  • Wenn sich kompliziertere Sachverhalte und rechtliche Fragestellungen ergeben, sind Ihre Interessen bei uns direkt in fachkundigen Händen.


Keine Angst vor den Kosten ...
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