Um Rat- und Hilfesuchende in Sachen Überschuldung davor zu schützen, an falsche Berater zu geraten, nennen wir an dieser Stelle einige Merkmale, die eine seriöse Schuldnerberatung von einem unseriösen Anbieter deutlich unterscheidet.
Dies insbesondere aus Erfahrungsberichten einiger unserer Mandanten, die auf folgende Strategie eines unseriösen Anbieters hereingefallen waren:
Sie wurden persönlich von einem „Schuldenberatungsinstitut“ angeschrieben mit dem Angebot, wegen ihrer finanziellen Probleme eine kostenfreie Hotline anzurufen. Dort wurde angeboten, dass „ein Berater“ den Schuldner zuhause besucht, um die Daten aufzunehmen, dieses Angebot wurde angenommen. Hier wurden lediglich die persönlichen Daten, Anzahl der Gläubiger, die Bankdaten des Schuldners in einen vorgefertigten Vertrag eingetragen und eine monatlich zu bezahlende Rate vereinbart, die der Schuldner bezahlen sollte und die durch das Institut jeweils an die Gläubiger verteilt werden würde. Um alles Weitere würde sich das Institut kümmern, hierzu wurden alle Originalunterlagen zu den Gläubigern „zur Bearbeitung“ mitgenommen.
Die Schuldner zahlten 10 Monate regelmäßig und pünktlich die vereinbarte Rate, bekamen jedoch weiterhin Mahnungen und Vollstreckungsbescheide der Gläubiger. Als sie daraufhin wieder bei der Hotline nachfragten, verlief das Gespräch nicht mehr so freundlich wie beim ersten Anruf und die Schuldner bekamen nur eine schwammige Auskunft. Daraufhin stellten sie die monatliche Zahlung ein und verlangten ihre Original-Unterlagen zurück. Diese wollte das Institut jedoch nur gegen weitere Zahlungen herausgeben…
Wie sich herausstellte, wurde weder jemals mit den Gläubigern Kontakt aufgenommen, noch die vereinnahmten Ratenzahlungen an die Gläubiger der Schuldner verteilt. Alle mühsamen Zahlungen sind als Verwaltungspauschalen in Gebührenkanälen des unseriösen Anbieters versickert.
- Lassen Sie sich nicht auf solche Angebote ein!
- Eine seriöse Schuldnerberatung macht keine Hausbesuche!
- Eine seriöse Schuldnerberatung wird Sie niemals „werben“ oder persönlich anschreiben. Hinter persönlichen Briefen "Haben Sie finanzielle Probleme... rufen Sie unsere kostenfreie Hotline an", hinter reißerischen Werbeanzeigen und Versprechungen steht kein seriöser Anbieter.! (zu solchen Anbietern gibt es ggf. schon im Internet einschlägige Erfahrungensberichte anderer, die Sie vor dem gleichen Fehler warnen!)
- Bei einer seriösen Schuldnerberatung werden Sie in einem kostenfreien Erstgespräch ausführlich und nachvollziehbar über den Ablauf des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens beraten, es wird mit Ihnen besprochen, welche Tätigkeiten die Schuldnerberatung für Sie leistet und was die Dienstleistung kostet. Danach können Sie wenn Sie möchten mit den Informationen nach Hause gehen und sich in Ruhe entscheiden. Sie werden niemals zu einer Unterschrift gedrängt.
- Eine seriöse Schuldnerberatung benötigt niemals eine Zusammenarbeit mit einem zusätzlichen externen Rechtsanwalt in "Hinterdupfingen", die Schuldnerberatungsstelle und Kanzleisitz des Rechtsanwaltes dürfen keine unterschiedlichen Adressen sein.
- Die Schuldnerberatung muss selbst zur Rechtsberatung berechtigt sein, irgendwo ein kleiner Hinweis "keine Rechtsberatung" sollte ein KO-Kriterium bei der Wahl dieses Anbieters sein.
- Eine seriöse Schuldnerberatung will und kann Ihnen keine Finanzprodukte (Versicherungen, Bausparverträge, Kredite etc.) verkaufen, sie ist niemals als Finanzvermittler tätig und nennt sich nicht "Schuldenverwaltung", "Vermögensverwaltung", "Finanzverwaltung", "Finanzsanierung" oder ähnliches
- Schuldnerberatung ist eine Rechtsdienstleistung und darf nur von einer geeigneten Personen im Sinne des § 305 InsO (laut Gesetz ausdrücklich Rechtsanwälte, Steuerberater) oder durch eine staatlich anerkannte Stelle (z.B. caritative Einrichtungen, öffentliche Schuldnerberatungen kommunaler Träger, Wohlfahrtsverbände) durchgeführt werden. Eine solche "anerkannte Stelle" muss ausdrücklich behördlich anerkannt worden sein und kann Ihnen den entsprechenden Nachweis hierüber auf Ihr Verlangen sofort vorlegen.
- Nur dieser Personenkreis ist vom Gesetzgeber autorisiert, gemäß den Anforderungen der Insolvenzordnung einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch für Sie zu unternehmen und im Falle eines Scheiterns des außergerichtlichen Plans, für Sie die erforderliche Bestätigung hierüber auszustellen, um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen zu können.
- Dennoch sind Bezeichnungen wie Schuldenberater, Finanzberater, Schuldenregulierer oder ähnliches leider keine geschützten Berufsbezeichnungen und dürfen von jedem beliebig benutzt werden – selbst wenn er über keine fachliche Qualifikation hierzu verfügt. Dies schafft bedauerlicherweise Missbrauchspotential, so dass Menschen, die sich bereits in einer finanziellen Schieflage befinden und sich nach einer teils schweren Überweindung vertrauensvoll Hilfe erhoffen, stattdessen von unseriösen Anbietern noch tiefer in den Schuldensumpf gezogen und in das Chaos verstrickt werden.
- Gerade Menschen, die sich in einer Notlage befinden, alleine keinen Ausweg sehen, greifen nach jedem Strohhalm, der vermeintlich eine Lösung Ihres Schuldenproblems „verspricht“. Diese verzweifelte Lage machen sich unseriöse Anbieter leider häufig zu Nutze und platzieren gezielt Werbeanzeigen oder persönliche Anschreiben mit Schuldenhilfe-Angeboten.
FAZIT:
Wo sind Sie richtig, wenn Sie finanzielle Probleme haben oder überschuldet sind?
- öffentliche Schuldenberatungsstellen kommunaler Träger
- soziale Schuldenberatungsstellen namhafter karitativer Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände
- ein im Insolvenzrecht erfahrener Rechtsanwalt oder Steuerberater
NIRGENDWO SONST!