Keine Angst vor den Kosten

Die Frage nach den Kosten ist für jeden Betroffen natürlich eine brennende Frage.  Wichtiger ist aber die Frage, was es kostet nichts zu machen. 


Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.

 

Für Schuldenberatungsmandante treffen wir mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage der Betroffenen in der Regel eine Vergütungsvereinbarung.


Ein Schuldenbereinigungverfahren ist Detail- und Fleißarbeit mit Weitblick und nimmt entsprechend Zeit in Anspruch. Sicher ist das für Sie nachvollziehbar, wenn Sie sich allein nur vorstellen, welche Unterlagen sortiert, durchgesehen werden und geprüft müssen und das ist nur ein Arbeitsschritt von vielen. Auch die Verhandlung mit den einzelnen Gläubigern ist mühsam, denn die Gegenpartei soll schließlich auf Geld verzichten.

Da wir einen entsprechenden Aufwand für Sie betreiben und auch Auslagen tätigen, müssen wir natürlich über Geld reden, auch wenn es gerade bei Hilfesuchenden in Sachen Überschuldung ein schwieriges Thema ist, dies liegt in der Natur der Sache und findet unser Verständnis.

Deshalb bewegt sich unser Honorar für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung auch auf einem entgegenkommenden und bisher für jeden bezahlbarem Niveau.


Wir bitten um Verständnis, für die Schuldnerberatung keine exakten Pauschalkosten offerieren zu können.

Wir besprechen die für Ihre Sache entstehenden Kosten sowie eine Ratenzahlungsmöglichkeit dazu in Ruhe in unserem kostenfreien Erstberatungsgespräch, danach können Sie sich ganz in Ruhe entscheiden.

Wir prüfen in der Erstberatung auch, ob Sie berechtigt sind, alle Zahlungen an die Gläubiger mit Verhandlungsbeginn einzustellen. Da dies meist der Fall ist, finanziert sich unser Honorar in der Regel sozusagen selbst aus Ihren Einsparungen.




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