Verbraucher, Arbeitnehmer, ehemals Selbstständige und Personen ohne Arbeit können hier Kurzinformationen zum Thema Pfändungsschutz sowie zu Insolvenzverfahren und zu Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung mit Gläubigern finden.
Jeder kann schnell in eine Situation kommen, wo ihm die Schulden über den Kopf wachsen, beispielsweise weil er
Besonders schwierig wird es, wenn die selbst genutzte Eigentumswohnung oder das eigene Haus mit in den Schuldensumpf gezogen werden.
In solchen Situationen ist professionelle Beratung gefragt, um zu retten, was zu retten ist.
Häufig werden die ersten Anzeichen einer Überschuldung durch den Betroffenen selbst verkannt oder verdrängt. Die Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben häufen sich, Briefe werden nicht mehr geöffnet und/oder ignoriert – bis die erste Konto- und/oder Lohnpfändung kommt oder der Gerichtsvollzieher klingelt oder notfalls gar die Wohnung öffnen lässt, um sich Zutritt zu verschaffen, wenn Sie zuvor nicht reagiert haben.
Lassen Sie es nicht soweit kommen, dass Sie -zumindest zeitweise-völlig handlungsunfähig werden.
Betroffene sind entgegen ihrem Ohnmachts-Gefühl in einer solchen Situation nicht allein… wenn sie sich einer fachkundigen, seriösen(!!!) Schuldnerberatung anvertrauen. (Exkurs: Was sind die Merkmale einer seriösen Schuldnerberatung?)
Unser Ziel als geeignete Person gem. § 305 Insolvenzordnung (InsO) ist es, den Betroffenen schnell und ohne lange Wartezeiten in solch schwieriger Situation hilfreich zur Seite zu stehen, aus der vermeintlichen Ausweglosigkeit herauszuhelfen und einen schnellstmöglichen Neustart zu ermöglichen.
Unser favorisiertes Ziel ist dabei die Vermeidung der Insolvenz durch Verhandlung eines Teilforderungsverzichtes mit allen Gläubigern und Vereinbarung einer für Sie tragfähigen Gesamtrate, um die ausgehandelte, reduzierte Schuldenhöhe (die dann auch keine Zinsen und Kosten mehr produziert) zu tilgen. Für den Fall, dass mit den Gläubigern keine außergerichtliche Einigung, also kein vernünftiger Vergleich gefunden werden kann, bereiten wir die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor.
Wir vertreten Privatpersonen / Verbraucher sowie ehemals oder gegenwärtig gewerblich bzw. freiberuflich tätige, selbständige Schuldner sowie kleine/mittelständische Unternehmen im Rahmen:
Sie erhalten schnell, ohne lange Wartezeit einen Termin und wir übernehmen -wenn Sie dies nach dem kostenfreien Erstberatungsgespräch wünschen- die komplette Korrespondenz und Verhandlung mit Ihren Gläubigern. Ihre Mitwirkung beschränkt sich auf die Zurverfügungstellung von erforderlichen Unterlagen und benötigten Informationen.
Verbraucher, Arbeitnehmer, ehemals Selbstständige und Personen ohne Arbeit können hier Kurzinformationen zum Thema Pfändungsschutz sowie zu Insolvenzverfahren und zu Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung mit Gläubigern finden.
Derzeit Selbständige, die vor der Entscheidung stehen, ob Sie ihren Betrieb aufgeben sollten oder ob sich eine Fortführung lohnen könnte, finden hier Kurzinformationen, die eine Entscheidungshilfe geben können. Sie finden Informationen zum Insolvenzverfahren für Selbstständige, zu Verhandlungsmöglichkeiten mit Gläubigern und zum Pfändungsschutz.
Bei Freiberuflern, die einen kammer-gebundenen Beruf ausüben oder Selbständigen im Finanzdienstleistungsbereich wird mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens regelmäßig die zur Berufsausübung benötigte Zulassung entzogen, wo-durch die berufliche Existenz bedroht ist. Das Insolvenzrecht bietet Gestaltungsmöglichkeiten, um dies zu verhindern.
Kurzinformationen für verschuldete oder von der Zahlungsunfähigkeit bedrohte Unternehmen, die vor der Entscheidung stehen, ob sie Ihren Betrieb aufgeben sollten oder ob sich eine Fortführung lohnen könnte.
Bürozeiten
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Freitag: 8:00 - 14:30 Uhr
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